Sicherheit
Zugang zum Fest
Bitte beachtet, dass der Zugang zum Festgelände erst ab 18 Jahren gestattet ist und zu diesem Zwecke entsprechende Alterskontrollen am Eingang durchgeführt werden. Es werden Taschenkontrollen vorgenommen und folgende Gegenstände sind verboten:
- Glasflaschen und eigene Getränke
- Feuerwerkskörper, Wunderkerzen und pyrotechnischer Gegenstände
- Hieb-/Stichwaffen und Schusswaffen
- Spraydosen (z.B. Deosprays)
- Große Rucksäcke und Taschen
- Das Mitführen von Tieren (ausgenommen sind Service-Tiere)
Alle abgenommen Gegenstände werden direkt vernichtet und können nicht mehr zurück gegeben werden. Wir behalten uns vor, stark alkoholisierten Personen den Zugang zum Fest zu verwehren. Der Veranstalter behält sich einen Einlassstopp bei Überfüllung vor.
Verweis vom Festgelände
Personen werden unwiderruflich des Festgeländes verwiesen wenn:
- sie eine Gefahr für sich oder andere darstellen
- stark alkoholisiert sind oder durch andere Umstände auffällig werden
- auf dem Festgelände rauchen
- Glasflaschen oder gefährliche Gegenstände mitführen
- mutwillig das Eigentum der LMU, des Veranstalters oder Anderer zerstören.
Fluchtwege
Auf dem Festgelände bzw. im LMU Hauptgebäude sind alle Notausgänge und Fluchtwege extra gekennzeichnet und immer freizuhalten.